Genossame Ybrig

Will man die Geschichte der Genossame auch nur einigermassen verstehen, muss man auf die Oberallmeindkorporation zurückgehen. Die Besiedelung des Landes Schwyz dürfte im   5. bis 9. Jahrhundert durch Alemannen passiert sein. Diese freien Bauern bildeten die sog. Marktgenossenschaft, welche sich als Oberallmeindkorporation Schwyz bis in die Gegenwart behauptete. Die Oberallmeind ist damit bedeutend älter als die Schweizerische Eidgenossenschaft.

Nebst dem Land, das jedem freien Manne zur eigenen Nutzung gegeben war, gab es schon immer Alpen, Weiden und Wald, die allen Marktgenossen zum gemeinsamen Gebrauch zustanden. Dieses allen gemeinsam gehörende Land nannte man Allmeind. Dabei wurde bereits an der Landsgemeinde vom 1. August 1358 zwischen Landleuten und im Land wohnenden Nichtlandleuten unterschieden. Wer Anteil an der Allmeind haben wollte, musste Landmann sein aus freiem altem Schwyzer Geschlecht. Das Land blieb seither unverteilbarer Besitz und überlebte selbst den Sturz der alten Ordnung mit der französischen Revolution und alle darauf folgenden Wirren bis in unsere Zeit.

 

15. Oktober 1882, Geburtstag der Genossame

Mit der Annahme der neuen Kantonsverfassung 1833 - welche unter anderem alle Einwohner vor dem Gesetz als gleich erklärte – fürchteten die Korporationsbürger um ihr Allmeindgut. Sie drängten auf eine schnelle Aufteilung zwischen Staats- und Korporationsgut. Streitereien zwischen den „Klauenmännern“ (Nichtbauern) und den „Hornmännern“ (die Viehauftreibenden) verhinderte aber eine rasche Aufteilung der Güter. Erst 1857 beschloss man eine gleichmässige Nutzniessung, die Aufteilung wurde aber noch abgelehnt. Das erste Verhandlungsprotokoll des Genossenrates Jberg datiert vom                 29. März 1859. Bis 1882 verfügte die Oberallmeind-Gemeinde über die gesamten Korporationsgüter. Die Genossengemeinden, resp. Genossenräte hatten nur die Disposition.

Ein nächster Meilenstein passierte 1872 als beschlossen wurde, aus Effizienzgründen die Allmeindgüter kreisweise zu verwalten. So verwaltete man auch in Jberg die Genossengüter in Holz, Feld und anderem Vermögen selbständig und unabhängig von der Oberverwaltung.

Am 15. Oktober 1882 stimmte die Oberallmeind-Gemeinde einem Teilungsvertrag zu. Dadurch entstanden im Kanton Schwyz alle Dorf-Genossamen und gilt als Geburtsjahr der Genossamen.

Die Genossame Yberg erhielt damals für ihre 459 Genossenbürger ein Treffnis von               CHF 8'262.-- , in Form von 4 schon bisher benutzten und 6 neu zugeteilten Grundstücken. Wald wurde den Genossamen erst im Jahre 1927 und teilweise noch später zugeteilt. Diese Güter bildeten das Grundvermögen der Genossame Yberg, welches es nach den Teilungsgrundsätzen von 1882 als unverteiltes Gut zu wahren und zu mehren galt, was auch geschah.

Grosse Bedeutung erlangte in den vergangenen Jahrzehnten der Baulandverkauf an Private, was für die Entwicklung der Gemeinden Unter- und Oberiberg von entscheidender Bedeutung war. Ganze Quartiere in Unteriberg und Studen oder die Gewerbegebiete „Baumeli“ und „Dräck“ entstanden durch Landverkäufe der Genossame Yberg.

1972, mit dem Bau des Mehrfamilienhauses Forstgarten, begann sich die Genossame auch als Vermieterin von Wohnungen zu betätigen. Dazu kamen die Wohnbauten Hüslermatt in Oberiberg, das Zweifamilienhaus Schmalzgruben und die Wohnüberbauung Schönegg in Studen. Beabsichtigt ist neu der Bau eines Gewerbehauses in der neuen Gewerbezone Dräck.

1951 wurde am nördlichen Fusse der Guggernfluh mit der Stein- und Kiesgewinnung begonnen. Seit 1988 besteht ein Kiesabbauvertrag mit der Kieswerk Baumeli AG. Das Ende des Abbaus ist in den nächsten Jahren absehbar.

Die unbebauten Talliegenschaften dienen ansässigen Bauern als Zupachten, während die Alpen bis auf den heutigen Tag von allen Bauern gemeinsam genutzt werden können.

Insgesamt hat sich die Genossame Yberg im Laufe ihrer Geschichte eine überschaubare Vermögensstruktur mit solidem Ertrag auf verschiedenen „Standbeinen“ erarbeitet.